klinikrente | Heidi Heinrich

klinikrente

Die Klinikrente ist für Angestellte der Universitätskliniken (und anderer Häuser, in denen eine Vereinbarung besteht) eine betriebliche Altersvorsorge. Diese steht Ihnen nunmehr neben der bekannten Möglichkeit über die öffentliche und kirchliche Zusatzversorgung (ZVK/VBL) zur Verfügung.

Die Klinikrente ist ein sogenanntes Branchenversorgungswerk mit hoher Sicherheit und einfachem Handling.

Die Klinikrente bietet die Möglichkeit, Altersvorsorgebeiträge (unbegrenzt) steuerfrei zu sparen (diese sind auch bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei) und frühestens ab 60 das Geld (Fünftelungsregelung!) oder die Rente in Anspuch zu nehmen. Die Sparbeiträge sind insolvenzgeschützt und es gibt keine Wechselwirkungen oder Anrechnung zu Beiträgen an die ZVK/VBL.

Deutsche Ärzte Finanz in München am RDI

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