Berufshaftpflicht für Arzt und Medizinstudent - Berufs-Haftpflicht-Versicherung Heidi Heinrich München Ärzte Finanz Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte und Zahnmedizinstudenten

berufshaftpflicht

Haftpflichtversicherung (Berufshaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung)

Die Berufshaftpflichtversicherung für den Arzt ist- anders als die Privathaftpflichtversicherung für jedermann- zwingend. Dabei geht es nicht um eine Beruhigungspille für eventuelle Schadenfälle.

Die Berufsordnung formuliert im § 21 “Der Arzt ist verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu versichern.” Im Juristendeutsch wird hier niedergeschrieben, was in 4 Worten bedeutet “Kein Arzt ohne Haftpflichtversicherung!”

Noch ein kurzer Exkurs in die Gesetzeslage: “Haftpflicht ist die sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, einen Schaden, den man einem anderen zugefügt hat, zu ersetzen. Solch ein Schaden kann zum Beispiel durch eine Fehlbehandlung oder Fehldiagnose verursacht worden sein, aber auch durch Leichtsinn, Unvorsichtigkeit oder Vergesslichkeit. Der Verursacher haftet mit seinem Einkommen und Vermögen in unbegrenzter Höhe.” Auch das kann kurz zusammengefasst werden in den Satz “Wer einen Schaden verursacht, kommt für den vollständigen Ersatz auf!” Zum Glück gibt es dagegen eine Versicherung, die die Ansprüche klären hilft und die finanziellen Folgen trägt. Diese Berufshaftpflichtversicherung beinhaltet folgende Leistungen:

1. Es wird geprüft, ob die Forderung juristisch gerechtfertigt ist. Damit werden ungerechtfertige Ansprüche abgewehrt und der gute Ruf gewahrt.

2. Fällt die Prüfung negativ aus, wird die Forderung gerichtlich abgewehrt. Bis dahin fallen Anwalts- und Prozesskosten, die der Versicherer trägt.

3. Ist die Forderung berechtigt, wird diese ebenfalls vom Versicherer befriedigt.

Nun bleibt, die Höhe der maximalen Entschädigungssumme pro Fall (=Versicherungssumme) festzulegen. Das ist selbstverständlich beitagsrelevant genau so, wie die Tatsache, in welcher Berufsphase sich der Arzt befindet und welcher Fachrichtung er nachgeht.

Angestellte Ärzte haben in der Regel für ihre dienstliche Tätigkeit eine Haftpflichtversicherung vom Arbeitgeber. Denken sie aber bitte daran, dass auch in ihrer Freizeit jemand im Notfall ihre ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen könnte.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind das Strafrechtsprozessrisiko und die Privathaftpflichtversicherung.

soweit zur Theorie…

Die Praxis beweist gerade eindrucksvoll, wie groß das Risiko tatsächlich ist. Sie merken das daran, dass es kaum mehr Versicherer gibt, die Interesse an einer derartigen Haftpflichtversicherung haben, geschweige denn ein preislich interessantes Angebot machen. Da müssen Sie mit der Lupe suchen! Oder von mir suchen lassen…

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Deutsche Ärzte Finanz in München am RDI

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